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Beschaffung von Mietflächen

Aus den Ergebnissen der Organisations- und Bedarfsplanung (Arbeitskonzept, Nutzung, Fläche, Standort, Infrastruktur, Ausbauqualität) werden für die Mietflächenbeschaffung zunächst Bewertungskriterien und Ausstattungsanforderungen erarbeitet. Damit werden am Markt verfügbare und geeignete Mietflächen gesucht und (ggf. auch mit der Bestandsfläche) vergleichbar gegenübergestellt.

Nach der neutralen Bewertung geeigneter Flächen begleiten wir auf Basis des entwickelten Ausbaukonzeptes die Mietvertragsverhandlung (baulich, technisch und kaufmännisch) und koordinieren den Prozess bis zur Mietvertragsunterzeichnung.

Dabei optimieren wir in zwei Richtungen: Kostensenkung und Qualitätsgewinn. Wir kümmern uns um folgendes:

  • Mietflächen werden bedarfsorientiert ausgewählt.
  • Anforderungskriterien werden transparent und nachvollziehbar erarbeitet und angewendet.
  • Entscheidungsgrundlage für den Verbleib in der bestehenden Mietfläche oder für den Standortwechsel liegt vor.
  • Aufzeigen der Vor- und Nachteile der jeweiligen Mietfläche und direkter Vergleich der Mietflächen.
  • Angebote werden nach den Anforderungen der/des Mieter:in eingeholt und sind somit objektiv vergleichbar.
  • Wir kennen den Markt und können daher das Potenzial eines Mietangebotes im Sinne unserer Kund:innen (Kostensenkung und Qualitätsgewinn) maximieren.

Wir definieren aus Ihren zukünftigen Anforderungen ein Mietflächenbriefing und helfen bei der Auswahl und der Beschaffung dieser:

  • Auswahl-/Bewertungskriterien der Mietfläche
  • Ausstattungsanforderungen an die Bau- und Ausstattungsqualität
  • Marktüberblick verfügbarer Mietflächen
  • Longlist und Shortlist von geeigneten Mietflächen
  • Vergleichsstudie geeigneter Mietflächen der Shortlist
  • Briefing Mietangebote
  • Angebotseinholung, Analyse der Angebote, Evaluierung der Nutzung und Empfehlung der Top 2-3 Mietflächen
  • Verhandlungsfahrplan, Dokumentation der Zwischenergebnisse der Verhandlungsrunden, Empfehlung Mietfläche
  • Belegungsplanung als Beilage zum Mietvertrag
  • Unterzeichneter Mietvertrag

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